Verkehrsunfall?

Wir helfen sofort

Unabhängige vertretung

Wir vertreten ausschließlich Mandanten-Interessen. Unsere Aufgabe besteht in der Parteinahme für unseren jeweiligen Auftraggeber. Das ist erstes Ziel unserer Arbeit.

Wir sorgen fachlich für Augenhöhe zum gegnerischen Versicherungsunternehmen. Wir verhindern, daß Ihre Ansprüche von dort klein gerechnet werden oder unberücksichtigt bleiben.

Immense Zeitersparnis

Sie ersparen sich die gesamte Regulierungsarbeit sprich, einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand, wie die Kommunikation mit den jeweils Beteiligten, den Versicherungen, Werkstätten, Gutachtern, Zeugen, der Polizei etc. Legen Sie die gesamte Abwicklung in unsere fachlich geschulten Hände.

Fachlich Kompetente Beratung

Verzichten Sie nicht ohne Not auf Ihre Ansprüche. Wir klären Sie  darüber auf, was Ihnen nach einem Unfall zusteht.

Professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Haftpflichtversicherer versuchen stets, den Regulierungsbetrag möglichst niedrig zu halten. Einzelne Schadenspositionen werden bewußt niedrig angesetzt oder garnicht erst erwähnt. Sie dürfen von dort jedenfalls nicht erwarten, über alle Ihre Ansprüche aufgeklärt zu werden.

ohne Kostenrisiko

Für Sie als Geschädigten ohne eigenes Verschulden ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadenregulierung kostenfrei. Die anfallenden gesetzlichen Gebühren (sog. Regulierungskosten) hat die gegnerische Versicherung in Höhe des Verschuldensanteils ihres Versicherungsnehmers zu tragen.

Kostenfreie

Prüfung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und Ihren Ansprüchen

Verkehrsunfall

Gehen Sie Immer zum Anwalt

Warum?

„Es geht doch um keine große Sache.  Das Verschulden des Unfallgegners ist doch unstreitig und die Versicherung hat auch schon großzügig angeboten, die Regulierung zu übernehmen.“ So etwas, oder in der Art, hört man leider öfter.

Handeln Sie nicht gegen Ihre eigenen Interessen

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen, Sachverständigenkosten und anderen Schadenspositionen läßt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.(OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.12.2014, 22 U 171/13)

Unfallschaden-Regulierung ohne Rechtsanwalt?

ein unnötiges Risiko

Mit Blick auf die vorgebliche „Hilfsbereitschaft“ der Versicherer – Stichwort „Schlanke Regulierung“ – bringt es das Amtsgericht Eisenach, Urt. v. 17.11.2016, 57 C 175/16, auf den Punkt:

Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“

Die Versicherung nutzt alle legalen Mittel

tun sie das doch auch:

Mit einem Rechtanwalt für Verkehrsrecht

Es hat Methode, wenn sich, wie in der Regel, kurz nach dem Unfall der Versicherer des Unfallgegners bei Ihnen meldet: Unter Auferbietung aller verkaufstechnischen Rhetorik wird man versuchen, Sie davon zu überzeugen, die Regulierung den „geübten Händen“ des jeweiligen Versicherungsunternehmens zu überlassen – „Das ist ja schließlich unser Job!“

Unter dem Deckmantel kostenloser Service-Leistung

wird dann gezielt versucht, den Geschädigten davon abzuhalten, einen Verkehrsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Hat dies Erfolg, dann beginnen nach und nach die üblichen „Sparmaßnahmen“ der Kfz-Versicherungs-Branche: Schaden und Reparaturaufwand stellt dann zunächst kein unabhängiger Sachverständiger fest, sondern der „Haus- und Hof-Gutachter“ des jeweiligen Versicherers. Repariert wird dann selbstverständlich auch nicht – wie es aber angemessen wäre – in einer Markenwerkstatt, sondern man wird versuchen, sie an den günstigsten „Schrauber“ am Platze zu verweisen. Die Liste dieser Art gängiger „Sparmaßnahmen“ ist noch lang –  Kostenvoranschlag oder Gutachten werden in Teilen nicht anerkannt und detailverliebt erörtert, angezweifelt und letztlich eine Auszahlung der Schadenssumme insgesamt mit der Begründung zurück gehalten, der Gesamtschaden hätte noch nicht hinreichend festgestellt werden können. Man ist auch ständig mit krankheits- oder urlaubsbedingt abwesenden Sachbearbeitern konfrontiert. Die Vertretung hat dann natürlich gerade keinen Zugriff auf die Schaden-Akte oder schlicht keinen Überblick über den Sachverhalt. Besonders zermürbend wirken derartige „Service-Praktiken“, wenn Personenschäden zu beklagen sind. Und dabei ist all das nur ein Vorgeschmack auf die sich anschließenden Verhandlungen über ein angemessenes Schmerzensgeld. Es muß an dieser Stelle jedoch auch klar gesagt werden, daß das Vorbeschriebene nicht Regulierungspraxis aller Versicherungen ist.

Ersparen Sie sich solche Szenarien. Der sichere Weg führt über die Beauftragung eines Verkehrsanwalts.

Schnell, kompetent und maximal entlastend

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© Copyright RA Andreas Welter.

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